Erklärung zur Barrierefreiheit
Das Ministerium der Justiz ist bestrebt, die Internetseite www.menschen-im-sinn.justiz.nrw barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITVNRW) in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Wir haben diese Internetseite im Oktober 2019 von dem Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) auf Barrierefreiheit testen lassen.
Die dabei festgestellten Mängel konnten behoben werden.
Sämtliche Inhalte der Seite finden Sie auch im Bereich Karriere im Justizportal
Diese Erklärung wurde am 20.01.2020 erstellt und am 13.01.2021 aktualisiert.
Feedback und Kontakt
Sollten Ihnen etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen auffallen, können Sie dies über das Kontaktformular an das Redaktionsteam mitteilen.
Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen
Die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen prüft regelmäßig, ob und inwiefern Internetseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen.
Ziel der Arbeit der Überwachungsstelle ist es, die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik sicherzustellen und für eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu sorgen.
E-Mail an die Überwachungsstelle senden
Weitere Informationen zur Überwachungsstelle finden Sie unter www.mags.nrw/ueberwachungsstelle-barrierefreie-informationstechnik.
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen
Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik der Internetseite von www.menschen-im-sinn.justiz.nrw der Online-Redaktion keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.
Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet und über folgenden Kontakt zu erreichen:
E-Mail an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW senden
Weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW finden Sie unter www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik.